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Direkte Anwendbarkeit des Römischen Statuts
Während der kongolesische Richter seine Rechtsprechung internationalisiert, indem er behauptet, dass das Römische Statut zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs direkt angewendet wird, bestätigt der kongolesische Verfassungsgeber seinerseits expressis verbis, dass die DR. Kongo eine Rechtsordnung mit monistischer Tradition und Vorrang¿ des Völkerrechts ist. Unter Berücksichtigung der analysierten Fälle sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht präsentiert die Arbeit im ...

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